Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
finden Anwendung auf die Vermietung von Fahrrädern jeder
Art, Kinderanhängern und Kindersitzen (Fahrrad) durch den
Vermieter gegenüber Verbrauchern.
II. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter übergibt das
Fahrrad in einem verkehrssicheren Zustand und hält
diesen auch während der Vermietungsdauer aufrecht.
Tritt während der Mietzeit
ein Defekt auf, der dem Betrieb oder die Verkehrssicherheit
beeinflussen, so wird der Vermieter eine Reparatur an seinem
Betriebssitz unverzüglich durchführen oder ein
Ersatzfahrrad stellen.
Gegen einen Aufpreis von 3,-Euro
/ pro Rad liefert der Vermieter die gebuchten Fahrräder
an die Unterkunft und holt diese dort wieder ab.
Anlieferung bedarf gesonderter Absprache,
es obliegt dem Vermieter eine Anlieferung abzulehnen.
III. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich den
vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Der Vermieter ist
berechtigt, die Übergabe der Fahrräder von einer
Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Endpreises
abhängig zu machen.
Der Mieter ist verpflichtet, mit
dem Fahrrad sorgfältig und im Rahmen der üblichen
Nutzung umzugehen. Der Mieter ist verpflichtet sich an die
StVO zu halten und nicht freihändig zu fahren. . Dem
Mieter ist untersagt Umbauten oder andere Eingriffe am Fahrrad
vorzunehmen
Der Mieter hat das Fahrrad bei nicht
Gebrauch ordnungsgemäß an einen fest verankerten
Gegenstand anzuschließen. Sollte dies nicht möglich
sein hat er für eine andere sichere Verwahrung zu sorgen.
Die Nutzung ist insbesondere für
folgende Fälle untersagt:
Nutzung durch Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren ohne Begleitung von Erwachsenen
zur Weitervermietung
zur Teilnahme an Rennveranstaltungen
und dergleichen
Zur Beförderung von weiteren
Personen, insbesondere Kindern ohne entsprechenden Kindersitz.
Transport von Gegenständen
mit einem Gewicht von mehr als 20 kg.
die Nutzung unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
IV. Unfälle
Bei Unfällen an denen andere Personen
beteiligt sind oder fremde Sachen beschädigt werden ist
der Mieter verpflichtet unverzüglich sowohl die Polizei
als auch den Vermieter zu informieren.
Verstößt der Mieter gegen diese Obliegenheit hat
er den sich hieraus entstandenen Schaden dem Vermieter zu
ersetzen.
V. Diebstahl oder Beschädigungen
Der Mieter haftet für Schäden
aus Diebstahl oder wegen Beschädigung des Fahrrades
während der Mietzeit bis zu einer Höhe von 150,00
€ je Schadensfall. Die Höchstbetragsgrenze gilt
nicht, wenn der Diebstahl oder die Beschädigung durch
den Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurde.
Bei Diebstahl hat der Mieter unverzüglich
dem Vermieter sowie die nächste Polizeidienststelle
zu informieren. Der Mieter teilt dem Vermieter das entsprechende
polizeiliche Aktenzeichen unverzüglich mit.
VI. Haftung des Vermieters
Der Vermieter und seine Erfüllungsgehilfen
haften gegenüber dem Mieter nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen ist die Haftung
für Schäden durch die Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
Für sonstige schuldhafte Verletzungen
von wesentlichen Vertragspflichten(Kardinalpflichten) haftet
der Vermieter gleich aus welchem Rechtsgrund nur für
vertragstypische d.h. vorhersehbarer Schäden. Im Übrigen
ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
Die Haftung des Vermieters entfällt
im Falle der unbefugten oder unerlaubten Benutzung des Fahrrades
gemäß Nr. III 4. Hierbei ist die Haftung für
Schäden an den mit dem Fahrrad transportierten Gegenständen
ebenfalls ausgeschlossen.
Onlinereservierungen
1.)
Buchungen,
welche kurzfristig vorgenommen werden (weniger als 4 Wochen),
können nicht beachtet werden. Bei allen Bestellungen ist der
Grundsatz zu beachten, dass Buchungen ohne die Möglichkeit der
Anzahlung - von uns nicht mehr bearbeitet werden.
2.)
Buchen Sie schriftlich, per Fax oder online. Sie erhalten von
uns eine Buchungsbestätigung. Buchungen, die ohne Anzahlung
getätigt werden, können bei entsprechendem Andrang nicht berücksichtigt
werden. Anzahlungen sind nur nach erfolgter Buchungsbestätigung
durch uns zu leisten.
3.)
Die Anzahlung beträgt 50% des Gesamtbetrages und ist mit der
Anmeldung binnen 7 Tagen auf das Konto
057 500 1453
bei der Sparkasse Vorpommern (BLZ 150 50 500) unter
Angaben Ihres Namens und des Buchungszeitraums zu überweisen.
Vor Antritt der Tour sind die bestellten Fahrräder , abzüglich
der Anzahlung, bar zu bezahlen.
4.)
Sie können von Ihrer Tour schriftlich, online oder per Fax zurücktreten.
Unseren Aufwand berechnen wir Ihnen wie folgt:
Rücktritt bis 7 Tage vor der Tour: 10% des Gesamtpreises
Rücktritt bis 2 Tage vor der Tour: 20% des Gesamtpreises
Rücktritt innerhalb 48 Stunden vor der Tour, sowie bei Nichterscheinen:
80% des Gesamtpreises